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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Indikation die Kosten für eine Psychotherapie. Zunächst Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräche) und die Probatorik (Kennenlerngespräche) übernimmt die Krankenkasse ebenfalls. Eine anschließende Langzeit- oder Kurzzeittherapie wird bei der Krankenkasse beantragt, die in der Regel  die Kosten übernimmt.

Die Therapie für Privatversicherte und Selbstzahlende wird nach der GOP (Gebührenordnung für Psychologen) berechnet (131,16€ pro Sitzung). Eine Sitzung in der ambulanten Psychotherapie dauert 50mim.

Paartherapie kostet 220€ pro Sitzung, die 90min dauert.

Bestätigte Termine können bis 48 Stunden (werktags) vor dem Termin abgesagt werden. Spätere Absagen haben ein Ausfallhonorar in der Höhe von 100€ zur Folge, sowohl für gesetzlich und privat Versicherte als auch für Selbstzahlende. Krankenkassen übernehmen das Ausfallhonorar nicht und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar fällt auch bei Erstgesprächen an.

 

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