

Einzeltherapie
Kognitive Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologie
Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) verbindet gegenwartsbezogene Problembearbeitung mit der reflektierten Auseinandersetzung mit der persönlichen Lebensgeschichte. Die Therapie hilft nicht nur dabei, aktuelle belastende Gedanken und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern, sondern bezieht biografische Erfahrungen aus Kindheit und Jugend mit ein, um deren Einfluss auf das heutige Erleben zu verstehen. So werden frühere Prägungen, familiäre Muster und persönliche Glaubenssätze sichtbar, die oft das Denken und Fühlen im Hier und Jetzt beeinflussen. Durch diese Verknüpfung entsteht ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl kurzfristige Entlastung als auch langfristige Veränderung ermöglicht. Die KVT ist darüber hinaus praxisnah, lösungsorientiert und in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich gut belegt – insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Zwangs- und Angststörungen, Trauma.
Ein zentraler Ansatz der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) besteht darin, aktuelle psychische und psychosomatische Beschwerden im Zusammenhang mit unbewussten Konflikten und prägenden Erfahrungen aus Kindheit und Jugend zu verstehen. Dabei werden sowohl innere Konflikte und Widersprüche als auch die psychische Struktur betrachtet, zu der Fähigkeiten wie Gefühlsregulation, das Setzen von Grenzen und Selbstvertrauen gehören. Auch belastende oder traumatische Erfahrungen, die bis in die Gegenwart wirken, können aufgegriffen und bearbeitet werden. Die therapeutische Beziehung hilft dabei, wiederkehrende Muster im Hier und Jetzt zu erkennen und neue Sicht- und Reaktionsweisen zu entwickeln. So ermöglicht die TP ein tieferes Verständnis ihrer Hintergründe und damit nachhaltige Veränderungen im Umgang mit Gefühlen, Beziehungen und belastenden Situationen. Ihre Wirksamkeit ist für psychische Störungen wie Angststörunge, Depression, Trauma etc. wissenschaftlich belegt.
Gesetzlich Versicherte
Wir behandeln überwiegend gesetzlich Versicherte und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Jedoch ist die Anzahl der behandelten Fälle pro Quartal durch die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gesetzlich limitiert.
Wir bedauern diese Reglementierung sehr, denn wir würden sehr gerne allen Anfragen direkt nachkommen.
Als Schwerpunktpraxis für gesetzlich Versicherte schöpfen wir diese Kapazitäten voll aus, bitten aber um Verständnis, wenn es dennoch zu Wartezeiten kommt.
Privat Versicherte Selbstzahlende
Privat Versicherte und Selbstzahlende erhalten eine Privatrechnung und legen diese ggf. zur Erstattung Ihrer privaten Krankenkasse vor. Die Praxis rechnet nach den aktuellen Gebührenordnungen ab (GOPT), so dass Sie von Ihrer privaten Krankenkasse die Kosten erstattet bekommen.
Ablauf
In einem Erstgespräch wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Therapie sinnvoll ist. Es folgen genehmigungsfreie sog. Kennlernsitzungen. Danach wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Nach Bewilligung durch die Kasse kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12-24, eine Langzeittherapie 60-100 Sitzungen. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt.